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Platz und UmweltFür die Errichtung einer SwinGolf-Anlage ist eine Fläche (Wiese, Weide oder Ackerland) von mindestens 5 ha (50.000 m² - für eine 9-Loch Freizeitanlage) oder ca. 10 ha (18-Loch Wettkampfanlage) plus Flächen für Gebäude und erforderliche Infrastruktur notwendig. Damit liegt der Flächenbedarf nur bei ca. 15 - 20% eines "klassischen" Golfplatzes. Das Gelände sollte halbwegs trocken sein und / oder über ein Drainage-System verfügen. Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation und die Stromversorgung für die Betriebsgebäude sowie Zufahrtswege für PKW und Lieferverkehr sind erforderlich, die Erreichbarkeit mit öffentlichen Transportmitteln ist wünschenswert.
Die Gestaltung einer SwinGolf-Anlage ist recht unkompliziert und bedeutet keinen unumkehrbaren Eingriff in die Natur. Die vorhandene Reliefsituation wird als spielerische Besonderheit einbezogen, weitere Abgrabungen oder Aufschüttungen sind nicht vorgesehen, ebenso keine Veränderungen in der Bodenbeschaffenheit, wie z.B. Sandbunker. Eine SwinGolf-Anlage bedeutet deshalb auch keinen unwiederbringlichen Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen. Sollte die Anlage irgendwann einmal nicht mehr betrieben werden, ist ein Rückbau ohne großen Aufwand innerhalb kurzer Zeit möglich. Außerhalb der Spielbahnen gelegene Wiesen (sog. Roughs) können auch während des Spielbetriebes weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Aus baurechtlicher Sicht ist für die Errichtung einer SwinGolf-Anlage ein individuelles Verfahren erforderlich. Das genaue Prozedere ist jeweils mit den verantwortlichen Behörden zu erörtern. Hier hilft die professionelle Begleitung der SwinGolf-Deutschland GmbH durch den Genehmigungsgang. Verzicht auf
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